Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gasthofs & der Pension zum Saaleblick


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Pensionsaufnahmevertrag

 

1. Geltungsbereich
1.) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von möblierten Ferienwohnungen und Zimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten Leistungen und Lieferungen der Pension zum Saaleblick.
2.) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pension.
3.) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1.) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Pension zustande. Der Pension steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2.) Vertragspartner sind die Pension und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Pensionsaufnahmevertrag, sofern der Pension eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
3.) Alle Ansprüche gegen die Pension verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen.
4.) Mit der Annahme des Antrages des Kunden durch die Pension bestätigt der Kunde ausdrücklich, die AGB der Pension gelesen zu haben und den Vertrag zu diesen abzuschließen.

3. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1.) Die Pension ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2.) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Pension zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.
3.) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von der Frühstückspension allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben.
4.) Die Preise können von der Pension ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung der Pension oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Pension dem zustimmt.
5.) Rechnungen der Pension sind ausschließlich vor Ort in bar zu zahlen.
Eine Kartenzahlung ist bei uns derzeit leider nicht möglich.

4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
1.) Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der Pension geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung der Pension. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung der Pension zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2.) Sofern zwischen der Pension und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadenersatzansprüche der Pension auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Pension ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Kunden gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt.
3.) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat die Pension die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4.) Der Pension steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
5.) Reist der Gast nicht an, verfällt der Anspruch auf weitere gebuchte Nächte um 12.00 Uhr des der ersten Nacht folgenden Tages. Der Pension steht es frei, den Gesamtbetrag des gebuchten Aufenthalts in Rechnung zu stellen, sofern der Reisezeitraum zum Anreisedatum ausgebuchte Nächte beinhaltet.
6.) Bucht der Kunde eine nicht änderbare und / oder nicht stornierbare Rate ist jegliche Änderung (Anreise, Abreise, anreisender Gast, Zimmer Preis, Leitungen etc.) oder Stornierung ausgeschlossen und der Zimmerpreis ist bei Nichtanreise des gebuchten Gastes oder Änderungen der Reservierung voll zu zahlen.

5. Rücktritt der Frühstückspension
1.) Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Frühstückspension in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage der Pension auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2.) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Frühstückspension gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Pension ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3.) Ferner ist die Pension berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
     - höhere Gewalt oder andere von der Frühstückspension nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
       des Vertrages unmöglich machen;
     - Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des
       Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;
    -  die Pension begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
       Pensionleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der
       Pension in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
       Organisationsbereich der Frühstückspension zuzurechnen ist;
    -  ein Verstoß gegen oben Klausel 1 Nr. 2.) vorliegt.
4.) Bei berechtigtem Rücktritt der Pension entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

6. Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1.) Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
2.) Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3.) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Pension spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann die Pension aufgrund verspäteter Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass der Pension kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

7. Haftung der Frühstückspension
1.) Die Pension haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn die Pension die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pension beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten der Pension beruhen. Einer Pflichtverletzung der Pension steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Pension auftreten, wird die Pension bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.
2.) Für eingebrachte Sachen haftet die Pension dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich der Pension Anzeige macht (§ 703 BGB). Für die unbeschränkte Haftung der Pension gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
3.) Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem hauseigenen Parkplatze zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet die Pension nicht.
4.) Weckaufträge werden von der Pension mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Die Pension übernimmt Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

8. Hinweis nach der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rats:
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, unsere Kunden auf die Existenz der europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen: ec.europa.eu/consumers/odr/. Für erste Fragen zu einer möglichen Streitschlichtung stehen wir Ihnen unter info@zumsaaleblick.de zur Verfügung.

9. Hinweis nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz:
Die FPension nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.


10. Schlussbestimmungen

1.) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2.) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3.) Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
4.) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5.) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 
 
 
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